MFA 2026: So kommen Junglandwirte zur Top-up-Zahlung
Junglandwirte, die im Jahr 2025 mit der landwirtschaftlichen Tätigkeit begonnen haben, müssen das Top-up spätestens mit dem MFA 2026 erstmalig beantragen. Erfolgt der Bewirtschaftungsbeginn im Jahr 2026, dann ist die erstmalige Beantragung auch noch im MFA 2027 möglich.
Die Zahlung wird für fünf aufeinanderfolgende Jahre für eine Fläche von maximal 40 ha gewährt, wobei jährlich die Beantragung im MFA fristgerecht zu erfolgen hat. Das Top-up beträgt ca. 67 Euro je ha und Jahr. Die Antragstellung der Zahlung für Junglandwirte im Rahmen der Direktzahlungen unterscheidet sich von jener bei der Niederlassungsprämie, die Fördervoraussetzungen sind allerdings die gleichen: Im Jahr der erstmaligen Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre sein, und es ist eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung mit Abschluss spätestens zwei Jahre nach dem Bewirtschaftungsbeginn erforderlich.
Beim MFA müssen die Versicherungsbestätigung der SVS, der Ausbildungsnachweis und bei Personengesellschaften, juristischen Personen oder Personenvereinigungen ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag hochgeladen werden.
Info: Für Fragen zur Antragstellung und zu den Förderungsvoraussetzungen stehen die LK-Außenstellen sowie das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft zur Verfügung.
Die Zahlung wird für fünf aufeinanderfolgende Jahre für eine Fläche von maximal 40 ha gewährt, wobei jährlich die Beantragung im MFA fristgerecht zu erfolgen hat. Das Top-up beträgt ca. 67 Euro je ha und Jahr. Die Antragstellung der Zahlung für Junglandwirte im Rahmen der Direktzahlungen unterscheidet sich von jener bei der Niederlassungsprämie, die Fördervoraussetzungen sind allerdings die gleichen: Im Jahr der erstmaligen Aufnahme der landwirtschaftlichen Tätigkeit darf der Junglandwirt nicht älter als 40 Jahre sein, und es ist eine geeignete landwirtschaftliche Ausbildung mit Abschluss spätestens zwei Jahre nach dem Bewirtschaftungsbeginn erforderlich.
Beim MFA müssen die Versicherungsbestätigung der SVS, der Ausbildungsnachweis und bei Personengesellschaften, juristischen Personen oder Personenvereinigungen ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag hochgeladen werden.
Info: Für Fragen zur Antragstellung und zu den Förderungsvoraussetzungen stehen die LK-Außenstellen sowie das Referat für Agrar- und Marktwirtschaft zur Verfügung.