MFA 2026 - Antragstellung startet im November
Ab November 2025 kann der Mehrfachantrag (MFA) 2026 über das eAMA-Portal eingereicht werden. Die Landwirtschaftskammer Kärnten bietet wie gewohnt Unterstützung in den Außenstellen an. Alle Betriebe, die ihren MFA 2025 über die LK abgegeben haben, werden bis spätestens Anfang Dezember über ihren reservierten Abgabetermin informiert.
Wurde der MFA 2025 ausschließlich für die Rückvergütung der CO2-Bepreisung und Agrardieselrückvergütung abgegeben, ist laut derzeitigem Stand 2026 kein MFA abzugeben, da beide Entlastungsmaßnahmen mit 2025 ausgelaufen sind und noch keine Folgeregelung für 2026 vorliegt.
Termintreue und Erinnerungsservice
Sollte ein reservierter Termin nicht wahrgenommen werden können oder das Service nicht benötigt werden, bitten wir um rechtzeitige Mitteilung an die zuständige Außenstelle. Zwei Tage vor dem Termin wird eine SMS-Erinnerung versendet.
Betriebe, die neue ÖPUL-Maßnahmen oder Zuschläge beantragen möchten, müssen unbedingt mit der LK-Außenstelle einen Termin für November oder Dezember vereinbaren. Nur so ist eine fristgerechte Anmeldung bis 31. Dezember 2025 möglich.
Bitte beachten: Das Invekos-Team steht vom 22. Dezember 2025 bis einschließlich 6. Jänner 2026 für Termine und Anfragen nicht zur Verfügung.
ÖPUL 2026 - was noch möglich ist
Bis 31. Dezember 2025 kann ein Einstieg in einjährige Maßnahmen bzw. Zuschläge und letztmalig der Umstieg in höherwertige Maßnahmen erfolgen (z. B. von UBB in BIO).
In mehrjährige ÖPUL-Maßnahmen kann nicht mehr neu eingestiegen werden.
Bereits in den Vorjahren gültig beantragte Maßnahmen und Zuschläge (siehe letzte ÖPUL-Mitteilung) verlängern sich automatisch, wenn die Förderungsvoraussetzungen auch im Antragsjahr 2025 eingehalten wurden.
ID Austria erforderlich
Für das Absenden des MFA sowie für Korrekturen ist die ID Austria verpflichtend. Auch bei Antragstellung über die LK muss die digitale Unterschrift erfolgen. Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden. Prüfen Sie rechtzeitig Ihr Signatur-Passwort, oder vereinbaren Sie einen Termin zur Ausstellung bei der zuständigen Behörde.
Frist bei Bewirtschafterwechsel
Ein Bewirtschafterwechsel muss mindestens vier Wochen vor dem MFA-Abgabetermin mittels eines Formulars über die LK-Außenstelle an die AMA gemeldet werden. Die Antragstellung ist nur mit aktuellen Bewirtschafterdaten möglich.
Vorbereitung auf den MFA
Die AMA informiert Antragsteller im November ausschließlich per E-Mail. Serienbriefe oder Vordrucke werden nicht versendet. Im eAMA ist es möglich, für die Vorbereitung auf die MFA-Abgabe eine "Vordruck-Feldstücksliste" für den MFA 2026 auszudrucken. Ebenso kann die Vorbereitung mit dem ausgedruckten MFA 2025 durchgeführt werden.
Der Flächenstichtag ist der 1. April 2026 - alle beantragten Flächen müssen zu diesem Zeitpunkt in der Verfügungsgewalt des Antragstellers sein.
Nutzen Sie die MFA-Infoveranstaltungen der LK-Außenstellen, um sich auf die Antragstellung gut vorzubereiten. Relevante Informationen finden Sie auch auf der Homepage der LK Kärnten bzw. der Agrarmarkt Austria (AMA).
MFA 2026 - Abgabefristen
- Umstieg in höherwertige ÖPUL-Maßnahmen
- Beantragung einjähriger ÖPUL-Maßnahmen und Zuschläge
- Antrag auf Direktzahlungen (Basiszahlung, Umverteilungszahlung, Zahlung für Junglandwirte, Almauftriebsprämie)
- Antrag auf Ausgleichszulage
- Tierliste
- Lage, Ausmaß und Schlagnutzungen der Flächen und der Landschaftselemente einschließlich allfälliger Codes
- Beilage "Tierwohl - Weide/Stallhaltung"
- Beilage "Gefährdete Nutztierrassen"
- ÖPUL-Angaben (z. B. Verzicht Mähaufbereiter)
- Referenzänderungsantrag für Flächen oder Landschaftselemente ohne vorhandene AMA-Referenz
- Almauftriebsliste
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 1 bis 3
- Zwischenfrucht-Begrünungen für die Varianten 4 bis 7
- Bodennah ausgebrachte bzw. separierte Güllemenge