Für Browser < IE 11 nicht optimiert. Verwenden Sie bitte einen aktuelleren Browser.
Skip to main content
  • Landwirtschaftskammern:
  • Österreich
  • Bgld
  • Ktn
  • Nö
  • Oö
  • sbg
  • Stmk
  • Tirol
  • Vbg
  • Wien
  • Quick Links +
  • Wir über uns
  • Außenstellen
  • Bildungsreferent/Innen
  • Kärntner Bauer
  • Kleinanzeigen
  • Werbung
  • Downloads
  • Kontakt
  • Jobs
  • Bundesländer +
Logo Landwirtschaftskammer Print Logo Landwirtschaftskammer
LK Kärnten logo
LK Kärnten logo
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Landwirtschaftskammern
  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien
Logo Landwirtschaftskammern Österreich
  • Kärnten(current)1
    • Kärnten
    • Aktuelle Meldungen(current)2
    • Kampagnen und Projekte
      • Kampagnen und Projekte
      • 380 kV-Stromleitung
      • Kampagne "MACH NICHT MI(S)T"
      • Zivildienst
      • Serviceoffensive
      • Vifzack 2026
    • Schwerpunkt Wolf
    • Warnungen
      • Warnungen
      • Blauzungenkrankheit
    • Wir über uns
      • Wir über uns
      • Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter
      • Kammerräte & Organisation
      • Verbände
      • Karriere / offene Stellen
      • Wissenswertes über die LK
      • INTERREG-Projekte
      • English, Slovensko, Italiano
    • Außenstellen
      • Außenstellen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Sprechtage
    • BildungsreferentInnen
      • BildungsreferentInnen
      • Feldkirchen
      • Hermagor
      • Klagenfurt
      • Spittal/Drau
      • St. Veit/Glan
      • Villach
      • Völkermarkt
      • Wolfsberg
      • Aufgaben
    • Kärntner Bauer
    • Presseaussendungen
    • anzeigen.lko.at
    • Bildergalerien Aktuell
    • Veranstaltungen
    • Links zur Kärntner Landwirtschaft
    • Downloads
    • Wetter für Kärnten
    • Kontakt
    • Newsletter
  • Markt & Preise
    • Markt & Preise
    • Lebendrinder
    • Schlachtrinder
    • Schweine & Ferkel
    • Milch
    • Schafe, Lämmer, Ziegen
    • Getreide & Futtermittel
    • Holz
    • Bio
    • Indizes
    • Analyse
  • Pflanzen
    • Pflanzen
    • Ackerkulturen
    • Pflanzenbauliche Versuchsberichte
    • Grünland & Futterbau
    • Boden-, Wasserschutz & Düngung
    • NAPV und Ammoniakreduktion
    • Pflanzenschutz
    • Biodiversität
    • Obstbau
    • Weinbau
      • Weinbau
      • Weinbau aktuell
      • Rechtliches und Förderungen
      • Pflanzenschutz
      • Pflegemaßnahmen
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Krankheiten
      • Hinweise zur Bekämpfung wichtiger Schädlinge
      • Sonstige Schädigungen
      • Entwicklungsstadien der Rebe
      • Informationen
    • Gemüse- und Zierpflanzenbau
    • Anbau- und Kulturanleitungen
    • Videos Pflanzenbau
      • Videos Pflanzenbau
      • Videos Getreide und Mais
      • Videos Öl- und Eiweißpflanzen
      • Videos Grünland
      • Videos Obstbau
      • Videos Biodiversität und Zwischenfrüchte
      • Videos Zuckerrübe und Sonstige
  • Tiere
    • Tiere
    • Tierhaltung Allgemein
    • Rinder
      • Rinder
      • Fütterung & Futtermittel
      • Haltung, Management & Tierkomfort
      • Melken & Eutergesundheit
      • Kälber & Jungvieh
      • Milchprodukte und Qualität
      • Rinderzucht & Allgemeines
    • Schweine
      • Schweine
      • Aktionsplan Schwanzkupieren
      • Afrikanische Schweinepest
    • Schafe & Ziegen
    • Geflügel
    • Fische
      • Fische
      • Branchenaktivitäten
      • Aquakultur - Einstieg und betriebliche Weiterentwicklung
      • Praxis und Wissenschaft
      • Förderung und Rechtliches
      • Videos Aquakultur
    • Bienen
    • Pferde
    • Videos Rinderhaltung
    • Futtermittel-Plattform
  • Forst
    • Forst
    • Waldbau & Forstschutz
    • Holzvermarktung & Betriebswirtschaft
    • Waldfonds und Forstförderung
    • Arbeits- & Forsttechnik
    • Wald & Gesellschaft
    • Grundeigentum & Jagd
    • Forstprogramme
    • Beratungsvideos Forst
  • Bio
    • Bio
    • Aktuelle Bioinformationen
    • Rechtsgrundlagen für Biobetriebe
    • Biologischer Pflanzenbau
    • Beikrautregulierung
    • Artgerechte Tierhaltung
    • Bio Grünland
    • Bio Anbau- und Kulturanleitungen
    • Bio Beratungsblätter
  • Förderungen
    • Förderungen
    • Allgemein
    • Abwicklung
    • Konditionalität
    • Direktzahlungen
    • ÖPUL
    • Ausgleichszulage
    • Niederlassungsprämie
    • Investitionsförderung
    • Weitere Förderungen
    • Webinare zum Nachschauen
  • Recht & Steuer
    • Recht & Steuer
    • Allgemeine Rechtsfragen
    • Grundeigentum
    • Rechtsfragen zur Betriebsführung
    • Hofübergabe
    • Landwirtschaft und Gewerbe
    • Pachten und Verpachten
    • Steuer
    • Soziales und Arbeit
    • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Einheitswert & Hauptfeststellung
      • Aktuelles
      • Rechtliche Grundlagen
      • Bescheide
  • Betriebsführung
    • Betriebsführung
    • Betriebsentwicklung und Investition
    • Innovation und neue Wege
    • Aufzeichnungen und Kennzahlen
    • Kalkulation und Kostenoptimierung
    • Finanzierung, Kredite, Schulden
    • Lebensqualität und Zeitmanagement
    • Reportagen und Allgemeines
    • Agrarstrukturerhebung 2023
    • Videos Betriebsführung
  • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen, Energie & Technik
    • Bauen
    • Energie
    • Technik & Digitalisierung
    • Strom, Wärme und Mobilität
    • Energieeffiziente Landwirtschaft
    • Bioökonomie & Nawaros
    • Videos Technik
    • Videos Energie
    • Videos Bauen
  • Diversifizierung
    • Diversifizierung
    • Direktvermarktung - Rechtliches
    • Direktvermarktung - Vermarktung & Kalkulation
    • Direktvermarktung - Prämierungen
    • Urlaub am Bauernhof
    • Green Care - Wo Menschen aufblühen
    • Bildung und Beratung für Diversifizierung
  • Bildung
    • Bildung
    • Bildung aktuell
    • Kurse, Workshops, Veranstaltungen
  • Beratung
    • Beratung
    • Information zur LK-Beratung
    • Betrieb | Unternehmen
    • Recht | Steuer | Soziales
    • Tierproduktion
    • Pflanzenproduktion
    • Forstwirtschaft
    • Energie
    • Ausgleichszahlungen
    • Erwerbskombinationen | Lebenswirtschaft
    • Biolandbau
  • Wetter
  • Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
  • Kärntner Bauer
  1. LK Kärnten
  2. Kärnten
  3. Aktuelle Meldungen

Klare Regeln für Hund und Halter

Seite teilen
  • Link kopieren
  • Facebook
  • LinkedIn
Link wurde in die Zwischenablage kopiert
05.11.2025 | von Dr. Gernot Gallor

Die neue Verordnung sieht eine ganzjährig gültige Leinenpflicht vor. Ausnahmen gelten nur für geprüfte Hundeführer mit Sachkundenachweis.

Hundehalter AdobeStock_76322229.jpg © stock.adobe.com
Mit der neuen "Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung" gelten klare und ganzjährige Regeln für das Führen von Hunden im Jagdgebiet. © stock.adobe.com
Zur Vermeidung von Gefährdungen des Wildes und zur Eindämmung von Konflikten mit streunenden Hunden hat die Kärntner Landesregierung die „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ erlassen. Diese gilt ganzjährig und im gesamten Landesgebiet und ersetzt die bisher zeitlich befristeten und regional unterschiedlichen Hundehaltungsverordnungen der Bezirkshauptmannschaften.
Das Kernstück dieser Verordnung umfasst die vorgeschriebene Verwahrungspflicht für Hundehalter in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen und verbauten Gebieten.

Nachweis

Demnach haben Hundehalter, sofern sie die erforderliche Sachkunde zum Führen eines Hundes nicht nachweisen können und sich in Jagdgebieten außerhalb von geschlossenen, verbauten Gebieten aufhalten, Hunde immer und zu jeder Zeit an einer physischen Leine (Standardleine, Flexi- oder Rollleine, kurze Leine, Schleppleine, etc.) zu führen.
Das Führen von Hunden an einer sogenannten „virtuellen Leine“ wird ausschließlich und nur für diejenigen Hundehalter ermöglicht, die den Nachweis der erforderlichen Sachkunde zum Führen eines Hundes erbringen können, das heißt sicherstellen können, dass der Hund niemanden gefährdet. Diesem Erfordernis wird, neben dem Nachweis der erforderlichen Sachkunde, aber nur dann entsprochen, wenn der Hund neben dem Hundeführer „bei Fuß“ oder in dessen Nähe bleibt und sofort „auf Kommando“ zum Hundeführer zurückkehrt. Aus diesem Grunde wird grundsätzlich die Verwendung der „physischen Leine“ zu bevorzugen sein, zumal das Führen des Hundes an der „virtuellen Leine“ immer in der Eigenverantwortung des jeweiligen Hundehalters liegt.

Anzumerken ist, dass die Verordnung nicht für Assistenz- und Therapiebegleithunde im Sinne des Bundesbehindertengesetzes, Polizei-, Rettungs- und Jagdgebrauchshunde, Hirtenhunde, Hunde des Bundesheers sowie Fährten- und Lawinensuchhunde gilt, wenn diese erkennbar gekennzeichnet sind und gerade in Verwendung stehen.

Freilaufverbot

Festzuhalten ist, dass mit der Erlassung der „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ weiterhin jedes Betreten von Grundstücken außerhalb von Waldflächen mit und ohne Hunde der ausdrücklichen Zustimmung durch den Grundeigentümer bedarf. Unabhängig davon hat vor Erlassung der „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ der Oberste Gerichtshof (OGH) bereits mehrfach ausgesprochen, dass die verbreitete Ansicht, Hunde dürfen in ländlicher Umgebung stets frei herumlaufen, nicht zutrifft (RIS-Justiz RS0030567).
Beim Betreten von Waldflächen gilt § 33 des Forstgesetzes. Diese Bestimmung schränkt das Waldeigentum ein und räumt allen Menschen, aber nicht Haustieren, ein Legalservitut für das Betreten von Wald zu Erholungszwecken ein. Nur Menschen sollen durch die gesetzlich eingeräumte Dienstbarkeit Erholung, in Form der „Zurückgewinnung von Gesundheit und Leistungsfähigkeit“ erhalten. Ein Betreten mit Hunden von Waldflächen abseits von Forststraßen und sich im Wald befindlichen Wanderwegen bedarf daher ebenso der Zustimmung durch den Grundeigentümer.

Für Hundehalter bei Spaziergängen oder Wanderungen auf Forststraßen bzw. sich im Wald befindlichen Wanderwegen gilt die „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ und ist in stark frequentierten Naherholungsgebieten, wie beispielsweise Stadtwäldern, das Führen von Hunden an der „physischen Leine“, anzuraten.

Die Verordnung

  • Mit der „Kärntner Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung“ wurde eine ganzjährige, landesweit in Geltung stehende Hundehaltungsvorschrift erlassen.
  • Damit wird der erhöhten Gefahr durch freilaufende und streunende Hunde für Wildtiere unabhängig von Jahreszeit und Witterung begegnet.Hunde sind an der Leine zu halten. 
  • Ausnahmen davon gibt es nur wenn Hunde und Hundehalter entsprechend ausgebildet sind (Stichwort Hundeführerschein).
  • Das Freilaufenlassen von Hunden auf Wiesen und in Wäldern ist weiterhin verboten und bedarf vorab der Zustimmung des Grundeigentümers.
  •  
  •  

Links zum Thema

  • Seminar: Eigentum nutzen und schützen
Zum vorigen voriger Artikel

„Schatz, wir müssen reden“: Worte, die Brücken bauen

Zum nächsten nächster Artikel

Meisterbriefverleihung: Höhepunkt im Ausbildungsjahr

Weitere Beiträge

  • Vogelgrippe: Aufhebung der Risikogebiete
  • Mehr Frauen in agrarischen Gremien gefordert
  • Rechnungsabschluss 2024 mit großer Mehrheit beschlossen
  • Resolution einstimmig beschlossen
  • Rinderzucht Austria wählte neuen Obmann
  • Schutzschild für das bäuerliche Eigentum
  • Starke Verbände – starke Land- und Forstwirtschaft
  • Ein gutes neues Jahr 2025!
  • Sachkundeausweis jetzt verlängern!
  • Wildschäden – Anträge ab 16. November nur online
  • zum ersten Set
  • zurück zum vorigen Set
  • Seite 14 von 15
  • weiter zum nächsten Set
  • zum letzten Set
144 Artikel | Seite 14 von 15

Bilden Sie sich weiter Kursangebote

Logo des LFI Österreich
  • 19.11.2025

    KAGIS-Schulung

  • 19.11.2025

    Einschränkung ertragssteigernder Betriebsmittel im ÖPUL 2023 (EEB)

  • 20.11.2025

    Fit für die bäuerliche Vermietung: Erfolgreich starten am Hof und auf der Alm

  • alle Kurse anzeigen

Landwirtschaftskammern:

  • Österreich
  • Burgenland
  • Kärnten
  • Niederösterreich
  • Oberösterreich
  • Salzburg
  • Steiermark
  • Tirol
  • Vorarlberg
  • Wien

Weiteres

  • Kleinanzeigen
  • Downloads
  • Links

Partner-Services

  • AIZ
  • ARGE Bäuerinnen
  • ARGE Meister
  • Baulehrschau
  • Green Care
  • Gutes vom Bauernhof
  • Landjugend Kärnten
  • Lehrlings- u. Fachausbildungsstelle
  • Lebensqualität Bauernhof
  • Ländliches Fortbildungsinstitut (LFI)
  • LFI-Veranstaltungskalender
  • Schule am Bauernhof
  • suchetraktor.at - Gebrauchtmaschinenportal
  • Tiergesundheitsdienst
  • warndienst.lko.at

Über uns

Lk Online © 2025 ktn.lko.at

Landwirtschaftskammer Kärnten
Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt

Telefon: +43 (0) 463 5850
E-Mail: office@lk-kaernten.at

Impressum | Kontakt | Datenschutzerklärung | Barrierefreiheit

  • Newsletter
  • Facebook
Hundehalter AdobeStock_76322229.jpg © stock.adobe.com

Mit der neuen "Hundehaltungs- und Wildschutzverordnung" gelten klare und ganzjährige Regeln für das Führen von Hunden im Jagdgebiet. © stock.adobe.com