„Hundeführerschein“: Richtiges Verhalten auf Almen einbeziehen
Der Entwurf der 2. Novelle der Tierhalteverordnung befindet sich derzeit in Begutachtung. Mit 1. Juli 2026 wird in Österreich ein verpflichtender Sachkundenachweis für Hundehalter eingeführt. Die LK Kärnten fordert in einem Schreiben an die zuständige Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig, dass das richtige Verhalten auf Almen und im Umgang mit Weidetieren verpflichtend Teil der Ausbildung wird. Denn immer wieder komme es zu gefährlichen Situationen zwischen Wanderern mit Hunden und Weidevieh. Diese Vorfälle entstehen häufig nicht aus Absicht, sondern weil Hundebesitzerinnen und -besitzer die Gefahrenlage falsch einschätzen oder nicht ausreichend über das Verhalten von Weidetieren informiert sind. Der Sachkundenachweis biete die Chance, bereits zu Beginn der Hundehaltung entsprechendes Bewusstsein zu schaffen und grundlegende Kenntnisse zu vermitteln. Aus Sicht der LK Kärnten wäre es daher besonders sinnvoll, Inhalte zum richtigen Verhalten mit Hunden auf Almen und im Umgang mit Weidevieh verpflichtend in die Ausbildung aufzunehmen. Dazu zählen insbesondere Informationen zur Leinenpflicht, zum Verhalten von Weidetieren, zur gesetzlichen Haftung sowie zu richtigen Verhaltensweisen und Notfallmaßnahmen bei Begegnungen mit Weidevieh.
Gerade in einem alpinen Land wie Österreich, in dem Almen und Weideflächen eine zentrale Rolle für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Tourismus spielen, könne damit ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Konflikten und zur Sicherheit von Mensch und Tier geleistet werden. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig wird in dem Schreiben der LK Kärnten ersucht, diese Aspekte im weiteren Prozess der Verordnung entsprechend zu berücksichtigen und im Sachkundenachweis verbindlich zu verankern. „Wer mit einem Hund auf einer Alm unterwegs ist, muss wissen, wie er sich zu verhalten hat. Diese Verhaltensregeln müssen unbedingt Teil der Ausbildung zum Hundeführerschein sein!“, betont der Präsident der LK Kärnten Siegfried Huber.
Gerade in einem alpinen Land wie Österreich, in dem Almen und Weideflächen eine zentrale Rolle für Landwirtschaft, Kulturlandschaft und Tourismus spielen, könne damit ein wichtiger Beitrag zur Vermeidung von Konflikten und zur Sicherheit von Mensch und Tier geleistet werden. Staatssekretärin Königsberger-Ludwig wird in dem Schreiben der LK Kärnten ersucht, diese Aspekte im weiteren Prozess der Verordnung entsprechend zu berücksichtigen und im Sachkundenachweis verbindlich zu verankern. „Wer mit einem Hund auf einer Alm unterwegs ist, muss wissen, wie er sich zu verhalten hat. Diese Verhaltensregeln müssen unbedingt Teil der Ausbildung zum Hundeführerschein sein!“, betont der Präsident der LK Kärnten Siegfried Huber.