Gut vorbereitet in die Biokontrollsaison
Bei der Biokontrolle wird überprüft, ob der Betrieb die Biorichtlinien laut VO (EU) 2018/848 einhält. Nach erfolgter Kontrolle erhält der Biobetrieb das aktuelle Biozertifikat, auf dem genau dokumentiert ist, welchen Status die betrieblichen Flächen, Tiere und Produkte aufweisen. Dieser Status ist für die Vermarktung entscheidend. Die jährliche Biokontrolle ist für die Nachvollziehbarkeit und Transparenz immens wichtig. Durch sie wird Konsumentenvertrauen geschaffen und die Glaubwürdigkeit der Bioprodukte gewährleistet. Unter www.easy-cert.com können Biozertifikate eingesehen werden.
Ablauf
Bei der Vor-Ort-Kontrolle wird zuerst ein Rundgang mit Inspektion aller für die biologische Produktion relevanten Bereiche (Stallungen, Lager- und Verarbeitungsräume, landwirtschaftliche Flächen usw.) durchgeführt. Dabei verschafft sich das Kontrollorgan einen Überblick über den Biobetrieb. Hier wird auch darauf geachtet, ob eventuelle Abweichungen der letzten Kontrolle behoben wurden.
Anschließend werden die Unterlagen und Aufzeichnungen durchgesehen. Für eine reibungslose Biokontrolle ist es immens wichtig, übersichtliche und lückenlose sowie aktuelle Aufzeichnungen zu haben. Denn nur so können Zeit, Ärger und Kosten für eine allfällig notwendige Nachkontrolle gespart werden. Außerdem sind gut geführte Aufzeichnungen Ausdruck einer geordneten Betriebsführung. Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, dass Stoff- und Mengenflüsse usw. nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgegeben. Allerdings stellt jede Biokontrollstelle Aufzeichnungsblätter zur Verfügung, welche besonders gut strukturiert und übersichtlich sind.
Rechnungen und Lieferscheine müssen mindestens folgende Daten enthalten: Name und Adresse des Käufers/Verkäufers, Code-Nummer oder Kontrollstelle bei Biobetrieben, vollständige Warenbezeichnung, Status der Waren (Umstellungsware oder anerkannte Ware) sowie die Menge.
Nachstehend eine Auswahl einiger Bereiche, auf die besonders geachtet werden soll:
Dies ist nur ein Auszug aus den zahlreichen Punkten, die ein Biobetrieb berücksichtigen muss. Je nach Betriebszweig müssen natürlich nur die relevanten Aufzeichnungen geführt werden. Überprüfen Sie jetzt, mit Start in die Biokontrollsaison 2026, Ihre Unterlagen, um problemlos durch die Biokontrolle zu gelangen. Einen genauen Überblick über den Ablauf sowie die konkreten Punkte der EU-Bioverordnung erhalten Sie im Webinar "Fit für die Biokontrolle 2026", das am Donnerstag, dem 26. März, von 19 - 20.30 Uhr, stattfindet. Im Seminar wird Dipl.-Ing. Inge Köstenbauer ihre Erfahrungen sowie Details der Kontrolle genau erläutern. Sie ist seit über 20 Jahren Fachbetreuerin bei der Kontrollstelle "Austria Bio Garantie".
Anschließend werden die Unterlagen und Aufzeichnungen durchgesehen. Für eine reibungslose Biokontrolle ist es immens wichtig, übersichtliche und lückenlose sowie aktuelle Aufzeichnungen zu haben. Denn nur so können Zeit, Ärger und Kosten für eine allfällig notwendige Nachkontrolle gespart werden. Außerdem sind gut geführte Aufzeichnungen Ausdruck einer geordneten Betriebsführung. Aus den Unterlagen muss ersichtlich sein, dass Stoff- und Mengenflüsse usw. nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Form der Aufzeichnungen ist nicht vorgegeben. Allerdings stellt jede Biokontrollstelle Aufzeichnungsblätter zur Verfügung, welche besonders gut strukturiert und übersichtlich sind.
Rechnungen und Lieferscheine müssen mindestens folgende Daten enthalten: Name und Adresse des Käufers/Verkäufers, Code-Nummer oder Kontrollstelle bei Biobetrieben, vollständige Warenbezeichnung, Status der Waren (Umstellungsware oder anerkannte Ware) sowie die Menge.
Nachstehend eine Auswahl einiger Bereiche, auf die besonders geachtet werden soll:
- Belege und Aufzeichnungen von Saatgutkäufen (inkl. Sackanhänger), Futter- und Düngerzukäufen
- Belege und Aufzeichnungen von Tierzukäufen und Tierbehandlungen
- Biozukäufe: Ist der Hinweis auf dem Beleg oder das Biozertifikat des Verkäufers vorhanden?
- Richtige Deklaration bei Verkäufen (Achtung z.B. am Viehverkehrsschein: Hat das Tier keinen Biostatus, muss das eindeutig vermerkt sein.)
- Vermarktete Bioprodukte müssen am Biozertifikat aufscheinen, neue Betriebszweige daher immer der Kontrollstelle melden
- Genehmigtes Saatgutansuchen beim Einsatz von konventionellem, ungebeiztem Saatgut
- Flächenzugänge: Meldung an die Kontrollstelle innerhalb von 14 Tagen
- Einhaltung und Dokumentation der doppelten Wartezeit bei Tierbehandlungen
- Aufliegen einer Vereinbarung, wenn Lohntätigkeiten von konventionellen Verarbeitern beansprucht werden
- Keine Lagerung konventioneller Futtermittel (z.B. für Wild) oder nicht erlaubter Pflanzenschutzmittel (z.B. für den Forst) im landwirtschaftlichen Bereich
- Aufzeichnungen über die biorichtlinientaugliche Tierhaltung, z.B. Auslauf und Gruppenhaltung bei Kälbern, Raufuttergabe bei Schweinen, Weidedokumentation bei Wiederkäuern etc.
- VIS-Meldungen für konventionelle Tierzukäufe, Tiereingriffe und temporäre Anbindehaltung
Dies ist nur ein Auszug aus den zahlreichen Punkten, die ein Biobetrieb berücksichtigen muss. Je nach Betriebszweig müssen natürlich nur die relevanten Aufzeichnungen geführt werden. Überprüfen Sie jetzt, mit Start in die Biokontrollsaison 2026, Ihre Unterlagen, um problemlos durch die Biokontrolle zu gelangen. Einen genauen Überblick über den Ablauf sowie die konkreten Punkte der EU-Bioverordnung erhalten Sie im Webinar "Fit für die Biokontrolle 2026", das am Donnerstag, dem 26. März, von 19 - 20.30 Uhr, stattfindet. Im Seminar wird Dipl.-Ing. Inge Köstenbauer ihre Erfahrungen sowie Details der Kontrolle genau erläutern. Sie ist seit über 20 Jahren Fachbetreuerin bei der Kontrollstelle "Austria Bio Garantie".
Info
Bei Fragen zur Biokontrolle oder wenn Sie sich zum Webinar anmelden möchten, melden Sie sich im Biozentrum Kärnten unter Tel.-Nr.: 0463/58 50-54 00 oder E-Mail: kaernten@bio-austria.at.
Details siehe hier.
Details siehe hier.