Dürreindexversicherung ab 2026: Anpassung bei Hitzetagen
Ab 2026 tritt bei der Dürreindexversicherung eine Produktanpassung in Kraft. Die Dürreindexversicherung besteht in Österreich seit zehn Jahren und wurde laufend weiterentwickelt. Hintergrund sind laut Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) die zunehmenden Extremwetterereignisse und die damit verbundenen steigenden Schadenssummen.
Bisher setzte sich die Prämien- und Entschädigungsberechnung aus der Niederschlagsmenge in der jeweiligen Katastralgemeinde sowie der Anzahl der Hitzetage zusammen. Als Hitzetage gelten Tage mit Temperaturen über 30 °C. Ab 2026 bleibt die Niederschlagsmenge weiterhin zentrale Berechnungsbasis. Hitzetage werden ab 2026 nur mehr dann öffentlich bezuschusst, wenn sie über dem jeweiligen zehnjährigen Durchschnitt liegen. Landwirte, die weiterhin alle Hitzetage absichern möchten, müssen den entsprechenden Zuschlag künftig selbst tragen. Der Grundförderanteil der Versicherungsprämie bleibt laut Landwirtschaftsministerium unverändert bei 55 %, getragen zu gleichen Teilen von Bund und Ländern (je 27,5 %). Für rund 95 % der versicherten Betriebe soll sich der Mehraufwand durch die neue Regelung auf weniger als 10 % belaufen. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung bleibt weiterhin das Niederschlagsdefizit, wobei jeder zusätzlich versicherte Hitzetag die mögliche Entschädigung erhöht.
Bisher setzte sich die Prämien- und Entschädigungsberechnung aus der Niederschlagsmenge in der jeweiligen Katastralgemeinde sowie der Anzahl der Hitzetage zusammen. Als Hitzetage gelten Tage mit Temperaturen über 30 °C. Ab 2026 bleibt die Niederschlagsmenge weiterhin zentrale Berechnungsbasis. Hitzetage werden ab 2026 nur mehr dann öffentlich bezuschusst, wenn sie über dem jeweiligen zehnjährigen Durchschnitt liegen. Landwirte, die weiterhin alle Hitzetage absichern möchten, müssen den entsprechenden Zuschlag künftig selbst tragen. Der Grundförderanteil der Versicherungsprämie bleibt laut Landwirtschaftsministerium unverändert bei 55 %, getragen zu gleichen Teilen von Bund und Ländern (je 27,5 %). Für rund 95 % der versicherten Betriebe soll sich der Mehraufwand durch die neue Regelung auf weniger als 10 % belaufen. Maßgeblich für die Höhe der Entschädigung bleibt weiterhin das Niederschlagsdefizit, wobei jeder zusätzlich versicherte Hitzetag die mögliche Entschädigung erhöht.
Betriebe abgesichert
In Kärnten habe die Versicherungsbereitschaft aufgrund schwerer Wetterextreme wie Dürre oder Hagel deutlich zugenommen, erklärt Dipl.-Ing. Hubert Gernig, Landesdirektor der Österreichischen Hagelversicherung. Demnach seien mittlerweile neun von zehn Ackerbaubetrieben gegen Risiken wie Hagel, Frost, Dürre, Sturm, Überschwemmung oder Auswuchs abgesichert. Rund drei von vier Ackerbaubetrieben hätten zusätzlich eine Dürreindexversicherung abgeschlossen. Allein in den vergangenen fünf Jahren seien in Kärnten Dürreschäden in Höhe von rund 70 Mio. Euro angefallen.
Hohe Schadenssumme
Österreichweit lag die Schadenssumme von 2024 bei etwa 260 Mio. Euro. Für 2025 wird, aufgrund geringerer Frostschäden und kürzerer Hitzeperioden, eine Gesamtschadenssumme von rund 100 Mio. Euro erwartet. Insgesamt sind die Kosten in diesen Bereichen aber im Steigen: Bund und Länder stellten 2024 rund 146 Mio. Euro für die Prämienbezuschussung von Agrarversicherungen bereit, für 2025 werden etwa 160 Mio. Euro prognostiziert. Im langjährigen Schnitt wird ein Drittel der Bezuschussung durch die öffentliche Hand getragen.
Mit der Anpassung der Dürreindexversicherung sollen ab 2026 rund 15 Mio. Euro eingespart werden.
Mit der Anpassung der Dürreindexversicherung sollen ab 2026 rund 15 Mio. Euro eingespart werden.
Absicherung bleibt
Laut Landwirtschaftsministerium bleibt das umfassende Versicherungsangebot für landwirtschaftliche Betriebe weiterhin bestehen. Ziel der Anpassung sei es, das Finanzierungssystem langfristig abzusichern und die Versicherbarkeit landwirtschaftlicher Risiken auch unter veränderten klimatischen Bedingungen zu gewährleisten. Die Bedeutung des bestehenden Versicherungsmodells unterstreicht auch Hubert Gernig. Er verweist darauf, dass das auf Public-Private-Partnership basierende System mehrere Vorteile vereine: Landwirte hätten einen klaren Rechtsanspruch auf Entschädigung, beteiligten sich selbst am Risiko und würden im Schadensfall nicht zu Bittstellern. Gleichzeitig garantiere das Modell eine rasche und objektive Schadenserhebung. Zudem sei dieses System für die öffentliche Hand langfristig kostengünstiger als kurzfristige ad-hoc-Entschädigungen im Katastrophenfall.
Gernig fordert zudem, dass man der Gesellschaft deutlicher vermitteln müsse, dass der Job, den Bäuerinnen und Bauern ausüben, durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form zunehmender Wetterextreme in der Zukunft immer riskanter und schwieriger werde. Dabei würden Landwirte einer Berufsgruppe angehören, die gar nicht genug geschützt und abgesichert werden könne, denn sie produzieren unser tägliches Essen, so Gernig.
Gernig fordert zudem, dass man der Gesellschaft deutlicher vermitteln müsse, dass der Job, den Bäuerinnen und Bauern ausüben, durch die Auswirkungen des Klimawandels in Form zunehmender Wetterextreme in der Zukunft immer riskanter und schwieriger werde. Dabei würden Landwirte einer Berufsgruppe angehören, die gar nicht genug geschützt und abgesichert werden könne, denn sie produzieren unser tägliches Essen, so Gernig.